SPAK Schulprüfungs- und -Anerkennungs-Kommission
Zwecks der Vereinheitlichung und Standardisierung der Ausbildung
und hinsichtlich der Verbesserung der Qualitätssicherung ist der
SPAKVerein (Schulprüfungs- und -Anerkennungs-Kommission) gegründet worden.
Diese neutrale Stelle zertifiziert Fachschulen und Verbände, die ihre Studierenden
nach dem SPAK-Reglement ausbilden und alle weiteren Kriterien erfüllen.
Alle erfolgreichen AbsolventInnen der SPAK-Prüfung erhalten in Form
der SPAK-Urkunde einen entsprechenden Leistungsausweis. Auf
Wunsch werden sie in der SPAK-Kassenliste zu Handen der Krankenversicherer eingetragen.
Qualitätsanforderungen für SPAK-TherapeutInnen
- Ausbildung von 420 Stunden in medizinischen Grundlagefächern.
- Abgeschlossene fachspezifische Ausbildung in den beanspruchten Therapien.
- Ausbildungsdauer von 1 Jahr bis 3 Jahren.
- Bestandene Zwischenexamen, sofern vorgesehen und bestandene praktische Prüfung an einer SPAKanerkannten Schule.
- Bestandene schriftliche SPAK-Abschlussprüfung in den medizinischen Grundlagefächern.
- Diplomarbeit von mindestens 30 A4-Seiten in den beanspruchten Fachgebieten.
- Praktikum von 250 Std. (inkl. praktische Ausbildung in der Schule) oder ein Jahr Berufserfahrung.
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