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Liliana Fancsy
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SPAK Schulprüfungs- und -Anerkennungs-Kommission

Zwecks der Vereinheitlichung und Standardisierung der Ausbildung und hinsichtlich der Verbesserung der Qualitätssicherung ist der SPAKVerein (Schulprüfungs- und -Anerkennungs-Kommission) gegründet worden. Diese neutrale Stelle zertifiziert Fachschulen und Verbände, die ihre Studierenden nach dem SPAK-Reglement ausbilden und alle weiteren Kriterien erfüllen.

Alle erfolgreichen AbsolventInnen der SPAK-Prüfung erhalten in Form der SPAK-Urkunde einen entsprechenden Leistungsausweis. Auf Wunsch werden sie in der SPAK-Kassenliste zu Handen der Krankenversicherer eingetragen.

Qualitätsanforderungen für SPAK-TherapeutInnen

  1. Ausbildung von 420 Stunden in medizinischen Grundlagefächern.
  2. Abgeschlossene fachspezifische Ausbildung in den beanspruchten Therapien.
  3. Ausbildungsdauer von 1 Jahr bis 3 Jahren.
  4. Bestandene Zwischenexamen, sofern vorgesehen und bestandene praktische Prüfung an einer SPAKanerkannten Schule.
  5. Bestandene schriftliche SPAK-Abschlussprüfung in den medizinischen Grundlagefächern.
  6. Diplomarbeit von mindestens 30 A4-Seiten in den beanspruchten Fachgebieten.
  7. Praktikum von 250 Std. (inkl. praktische Ausbildung in der Schule) oder ein Jahr Berufserfahrung.